Bubatzkarte 2.0 – Verbotszonen (Vorschau)

Konsumverbot in Sichtweite (≤ 100 m, § 5 Abs. 2 KCanG) von Schulen, Kinderspielplaetzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, oeffentlich zugaenglichen Sportstaetten und Anbauvereinigungen. Ab Zoom 14 ohne Gebaeudegrundrisse. Konservativ: Zonen sind Obermengen des wahren Sichtfelds. Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
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